Mustersatzung einer ug

Auf den ersten Blick mag dies etwas teurer erscheinen als die Gründung eines Unternehmens mit Musterprotokoll, aber im Vergleich zu einem späteren Wechsel wäre es günstiger. Sie können jederzeit weitere Änderungswünsche mit einem Statut stellen; Hierfür fällt jedoch auch eine geringe notarielle Gebühr an. (1) Eine Person, die von einem Vertragsverletzungsverfahren bedroht ist und nachweisen kann, dass die von ihr begangenen oder zu vollziehenden Handlungen keine Verletzung des Patents oder des eingetragenen Gebrauchsmusters oder eines gewerblichen Geschmacksmusters darstellen, kann das Gericht ersuchen, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, um die Androhung zu untersagen und Schadensersatz für finanzielle Verluste zu gewähren, die sich aus der Bedrohung ergeben. (2) Die bloße Mitteilung des Bestehens des Patents oder des eingetragenen Gebrauchsmusters oder eingetragenen gewerblichen Geschmacksmusters stellt keine Androhung einer Verletzung dar. 2008 führte der deutsche Gesetzgeber die UG ein, um ein Gegenmodell zur britischen Rechtsform Limited zu schaffen. Aber wo sind die Gesetze, die die Unternehmensform der UG regeln? Da die UG keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH ist, gibt es kein eigenständiges UG-Gesetz. Der rechtliche Rahmen der UG ist in das Aktiengesellschaftsgesetz (Az.: 5a GmbHG) integriert. Mit anderen Worten, das bestehende Gesellschaftsrecht wurde einfach angepasst oder auf die UG ausgedehnt. (3) Das Gericht widerruft oder für ungültig erklärt die Eintragung des Patents oder des Gebrauchsmusters oder gewerblicher Musters aus einem der folgenden Gründe, dass — a) der Inhaber des Patents nach den Abschnitten 17, 18 oder 19 nicht berechtigt ist, die Erteilung eines Patents zu beantragen; b) der Inhaber des Patents die Rechte der Person, die einen Antrag auf Widerruf des Patents einreicht, oder der Personen, unter denen er ansprüche geltend macht oder durch die er Ansprüche geltend macht, verletzt hat; c) die Erfindung sich nicht auf einen Gegenstand bezieht, unabhängig davon, ob es sich um eine physikalische Wirkung handelt, ob es sich um Verfahren, Verwendung, Maschine, Herstellung oder Zusammensetzung von Materie handelt, die im Handel oder in der Industrie angewandt werden kann; d) die Erfindung liegt insofern nahe, als sie keine erfinderische Tätigkeit im Hinblick auf das beinhaltet, was zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anmeldung allgemein bekannt war; e) die Erfindung, soweit sie in einem Anspruch der Anmeldung beansprucht wird, nicht nützlich ist; f) das Patent die Erfindung und die Art und Weise, in der sie durchzuführen ist, nicht vollständig beschreibt und ermittelt; g) das Patent nicht das beste Verfahren zur Ausführung der Erfindung offenbart, die dem Inhaber des Patents zum Zeitpunkt der Einreichung der Patentschrift im Register bekannt ist; h) der Zeitpunkt der Einreichung der Patenterteilung, das Antragsformular oder alle anderen in der Anmeldung eingereichten Unterlagen eine wesentliche Falschdarstellung enthielten; oder (i) die Erfindung ist in Bezug auf Abschnitt 10 nicht neu. (4) Ein Antrag auf Widerruf oder Nichtigerklärung eines Patents ist: 73 “Prüfer” einen Prüfer von Patenten, der nach dem Uganda Registration Services Bureau Act als Prüfer von Patenten benannt ist; “ausschließliche Lizenz” einen Lizenzvertrag, der dem Lizenznehmer und, soweit er ausdrücklich darin festgelegt ist, den vom Lizenznehmer ermächtigten Personen das Recht verleiht, das lizenzierte gewerbliche Schutzrecht unter Ausschluss aller anderen Personen, einschließlich des Rechteinhabers, auszunutzen; “Fremde Anwendung” hat die Bedeutung, die ihr in Abschnitt 25 gegeben wird; “ehemaliges Amt” das Patentamt, das unmittelbar vor Beginn dieses Gesetzes besteht; “Harere-Protokoll” das Harere-Protokoll über Patente und gewerbliche Muster im Rahmen der afrikanischen regionalen Organisation für geistiges Eigentum; “Industriedesign” hat die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 71 gegeben wird; “gewerbliche Schutzrechte” Rechte aus Patenten, Bescheinigungen über Gebrauchsmuster und technische Und Registrierung gewerblicher Muster, die nach diesem Gesetz ausgestellt werden; “Innovation” Gebrauchsmuster, Technologiemodelle und gewerbliche Muster sowie alle anderen nicht patentierbaren Kreationen oder Verbesserungen, die als spezifizierte Rechte an geistigem Eigentum angesehen werden können; “internationales Büro” das Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum; “internationale Klassifikation” die Einstufung von Patenten für Erfindungen, Erfinderbescheinigungen, Gebrauchsmuster und Gebrauchsmuster, die als internationale Patentklassifikation bekannt sind, wie sie im Straßburger Übereinkommen über die internationale Patentklassifikation vom 24.

März 1971 in der am 28. September 1979 geänderten Fassung festgelegt wurde; 8 Ein wichtiges Merkmal der Formation ist die Möglichkeit, die Satzung nach einer Mustersatzung zu verfassen, was die Abwicklung des Prozesses erheblich entlastet.