Manteltarifvertrag für privates bankgewerbe

Um die allgemeine Entwicklung des Bankensektors zu verfolgen, arbeiteten die ABBL und die Gewerkschaften zusammen, um einen neuen Tarifvertrag (im Folgenden CBA) zu entwickeln, der mit der Entwicklung von Arbeitsplätzen und Geschäftslinien im Bankensektor im Einklang steht. Die neue CBA lautet: Der neue Tarifvertrag (verfügbar auf Französisch) für 2018-2020 wurde am 12. Juli 2018 von ABBL, ALEBA, LCGB-SESF und OGB-L offiziell unterzeichnet. Verschiedene Maßnahmen in Bezug auf Einstellung, Arbeitszeit, Vergütungssystem und Ausbildungspolitik sind ausdrücklich im Text des Tarifvertrags enthalten. In unserer Mediathek finden Sie separate Videos zu den verschiedenen Tarifthemen: Am 12. Juli 2018 unterzeichnete die Luxemburger Bankiervereinigung (ABBL) den neuen Tarifvertrag (CBA) für Bankangestellte 2018-2020 mit dem Luxemburger Banken- und Versicherungsverband und dem Gewerkschaftsvertreter des Finanzsektors. Angesichts der Anzahl der Änderungen und ihrer Auswirkungen wird das KBA in den nächsten drei Jahren schrittweise eingeführt. [1] Präzedenzfall Nr. 277, TST – Tarifvertrag oder Tarifvertrag. Wirksamkeit. Anwendbarkeit nach Aufhebung (Formulierung geändert in einer mündlichen Verhandlung des Court en banc vom 14.

September 2012), ein Präzedenzfall, dessen Antrag aufgrund der Bedingungen einer unterlasserUng im Protokoll von STF-ADPF Nr. 323/DF, Stellungnahme von Richter Gilmar Mendes – Res. 185/2012, im Staatsarbeitsgerichtsblatt (DEJT) am 25., 26. und 27. September 2012 veröffentlicht.Die normativen Bestimmungen von Tarifverträgen oder Tarifverträgen sind Teil einzelner Arbeitsverträge und dürfen nur durch Tarifverhandlungen geändert oder beseitigt werden. [2] Siehe Artikel 611-B des Consolidated Labor Laws (CLT). [3] Absatz 2. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für diejenigen, die Richtungspositionen, Management, Aufsicht, Aufsicht und dergleichen ausüben oder andere Vertrauenspositionen ausüben, vorausgesetzt, dass der Betrag des Bonus nicht weniger als ein Drittel des Gehalts der tatsächlichen Position beträgt.

[4] Präzedenzfall Nr. 109 des TSTBonus für die Position (gepflegt) – Res. 121/2003, Veröffentlicht im Amtsblatt der Justiz am 19., 20. und 21. November 2003.Bankangestellte, die nicht in Artikel 224 Absatz 2 der CLT passen und einen Bonus erhalten, können die Überstundenlöhne nicht durch den Wert dieses Bonus ausgeglichen werden. [5] Abschnitt 11: BoniDer In Artikel 224 Absatz 2 des CLT behandelte Bonus wird für Personen in administrativen und technischen/wissenschaftlichen Laufbahnen ergänzt, sofern der entsprechende Betrag nicht den Gegenwert von 55 % des Wertes des VP von A1 + monatlicher Arbeitnehmerbonus (VCP des ATS) erreicht. Damit diejenigen, die in der Laufbahn der Hilfsdienste ausgelöscht werden, in führungspositionen Positionen ausgelöscht werden können, ist der erste VP dieser Laufbahn zu beachten. Absatz 1.